Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Firma PoolundMeer
Inhaberin: Martina Ingrid Pelnarsch
Summerau Krenweg 2
4261 Rainbach
UID: ATU78918236
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma PoolundMeer, Inhaberin Martina Ingrid Pelnarsch, nachfolgend „Auftragnehmer" genannt.
1.2 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, außer ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.5 Mit Unterzeichnung des Angebots, Auftrags oder der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber, die AGB erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen, sofern diese im Vertrag vereinbart sind:
- Planung und Beratung im Bereich Sauna-, Pool- und Schwimmbadbau
- Lieferung und Montage von Pool- und Schwimmbadtechnik
- Erd- und Elektroarbeiten werden nicht von der Firma PoolundMeer verrichtet
- Verrohrungs- und Installationsarbeiten
- Sanierung, Wartung und Servicearbeiten
- Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, welches bis maximal 2 Wochen nach Erhalt gültig und preisbindend ist. Später unterfertigte Angebote können vom Preis abweichen.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Späterer Beginn der Leistungserbringung bedarf einer neuerlichen Durchrechnung und es ist mit einer Preiserhöhung zu rechnen.
3.4 Technische Änderungen, Anpassungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten sowie produktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
4. Preis
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
4.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise exklusive Umsatzsteuer.
4.3 Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
4.4 Sollten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung Kostensteigerungen eintreten (insbesondere Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten), ist der Auftragnehmer berechtigt, diese angemessen weiterzugeben.
4.5 Nicht vorhersehbare Mehrarbeiten aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Grundwasser oder sonstigen baulichen Gegebenheiten werden gesondert verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50 % vor Lieferung bzw. Montagebeginn
- 10 % nach Fertigstellung und Rechnungslegung
5.2 Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen auszusetzen oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
6. Leistungsfristen und Termine
6.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Lieferengpässen, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Erkrankung oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Leistungsfrist angemessen und es entstehen keinerlei Ansprüche auf Preisnachlass.
6.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle rechtzeitig zugänglich und vorbereitend nutzbar ist.
6.4 Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können zusätzliche Kosten verursachen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Informationen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
7.2 Der Auftraggeber ist für die Einholung erforderlicher behördlicher Bewilligungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sicherzustellen:
- Freie Zufahrt zur Baustelle
- Strom- und Wasseranschluss
- Geeignete Lagerflächen
- Zugangsmöglichkeiten für Maschinen und Material
7.4 Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen oder unrichtiger Angaben des Auftraggebers trägt der Auftraggeber.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
8.3 Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
9. Abnahme
9.1 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- die Anlage betriebsbereit hergestellt wurde und
- der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.
9.2 Geringfügige Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
10.2 Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
10.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden durch unsachgemäße Verwendung
- Natürliche Abnützung
- Mangelnde Wartung oder Pflege
- Frostschäden
- Chemische Fehlbehandlung des Poolwassers
- Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt
10.4 Farbabweichungen, geringfügige Maßtoleranzen oder materialbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Gewährleistungsmängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.3 Für Schäden aufgrund ungeeigneter Bodenverhältnisse, nicht bekannter Leitungen oder baulicher Besonderheiten wird keine Haftung übernommen, sofern diese für den Auftragnehmer nicht erkennbar waren.
11.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig.
12. Wartung und Pflege
12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anlage entsprechend den Betriebs- und Pflegeanleitungen zu warten.
12.2 Unterlassene Wartung kann zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.
12.3 Winterfestmachung und regelmäßige Wasserpflege liegen – sofern nicht gesondert vereinbart – im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
13. Rücktritt vom Vertrag
13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Auftraggeber trotz Mahnung Zahlungen nicht leistet,
- die Leistungserbringung aus Gründen unmöglich wird, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind,
- der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt.
13.2 Im Falle eines Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen und bestellte Materialien vom Auftraggeber zu bezahlen.
13.3 Individuell angefertigte Produkte oder Sonderbestellungen sind von Rückgabe und Stornierung ausgeschlossen.
14. Datenschutz
14.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß DSGVO.
14.2 Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Unternehmens enthalten.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Für Streitigkeiten ist das Bezirksgericht 4240 Freistadt (am Sitz des Auftragnehmers) zuständig, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
16.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Rainbach, 12.12.2022
PoolundMeer
Pelnarsch Martina Ingrid
